24.03.2010

Gesetzliche Unfallversicherung - Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung

Aufgabe der Bezirksverwaltung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu entschädigen. Unfall- und Berufskrankheitenmeldungen müssen daher an die Bezirksverwaltung gerichtet werden. Diese stehen Ihnen in unserem Formular-Bereich zum Download - online ausfüllbar - zur Verfügung.

Grafik: Zuständigkeitsbereiche der BGWDie Zuständigkeit richtet sich nach den ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl. Um herauszufinden, welches Kundenzentrum (Bezirksverwaltung) für Sie zuständig ist, nutzen Sie bitte die interaktive Landkarte.

Die Aushänge der jeweiligen Bezirksverwaltung können Sie über das Auswahlfenster im Formular bestellen oder herunterladen und ausdrucken:






Medientyp: Plakat