04.03.2009
Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen in Apotheken während einer Influenzapandemie
Zahlreiche Experten warnen vor dem Ausbruch einer Influenzapandemie. Diese ist gekennzeichnet durch eine massive Zunahme an Grippeerkrankten mit deutlich erhöhter Sterblichkeit und dies weltweit. Im Gegensatz zur saisonalen Influenza handelt es sich im Pandemiefall um einen stark virulenten Krankheitserreger gegen den die Mehrzahl der Bevölkerung noch keine oder nur unzureichende Immunität aufweist und noch keine Impfung zur Verfügung steht.

Viele Patienten werden daher verstärkt in Apotheken nach Arzneimitteln und Medizinprodukten zur Prophylaxe beziehungsweise zur Therapie der Influenza nachfragen. Zudem sehen die Pandemiepläne der Länder vor, dass in den Apotheken die Herstellung und Abgabe der antiviral wirksamen Oseltamivir-Lösung vorgenommen wird.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sein Unternehmen und seine Mitarbeiter auf den Pandemiefall vorzubereiten, damit für den Ernstfall bereits genau festgelegt ist, welche Maßnahmen in der Apotheke wie umgesetzt werden müssen. Er hat vor Ausbruch der Pandemie eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und muss Schutzmaßnahmen festlegen, um unter anderem eine mögliche Ansteckung seiner Beschäftigten mit dem Influenzavirus zu verhindern.
Eine Hilfestellung hierbei geben Ihnen die vorliegende Themenschrift „Influenzapandemie – Risikomanagement in Apotheken“ sowie die Handlungshilfe „Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen in Apotheken während einer Influenzapandemie“, die gemeinschaftlich von der Bundesapothekerkammer und der BGW erarbeitet wurden.
In der Themenschrift finden Sie Informationen zur Organisation des Betriebes im Falle einer Influenzapandemie. Hier werden notwendige und zusätzlich anfallenden Aufgaben des Unternehmers beschrieben, die zur Vorbereitung des Betriebes auf den Ernstfall zu beachten sind.
Die Handlungshilfe gibt Hinweise zu notwendigen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, zur persönlichen Schutzausrüstung sowie zur medikamentösen Prophylaxe im Pandemiefall. Zusätzlich finden Sie dort Standards, die Sie für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoff- und Gefahrstoffverordnung heranziehen können. Die Standards sind erarbeitet für die Tätigkeiten der
- Arzneimittelabgabe in der Offizin,
- Arzneimittelabgabe im Botendienst,
- Reinigungsarbeiten und für die Entsorgung von Abfällen in der Apotheke während einer Influenzapandemie sowie
- für die Herstellung der Oseltamivir-Lösung.
Des weiteren stehen Musterbetriebsanweisungen und Formularvorlagen zur Gefährdungsbeurteilung als Download zur Verfügung.
- Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Service für Apotheken".
Autor(en): Gruber, K.
Medientyp: Infomaterial
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