02.11.2011

Gefährdungsbeurteilung von Avastin

Das Schreiben einer Krankenkasse, das falsche Angaben zu den zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit dem monoklonalen Antikörper Bevacizumab beinhaltet, führte zu Verunsicherung in den Apotheken. Aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung und des staatlichen Arbeitsschutzes wird der Sachverhalt klargestellt.

In einem aktuellen Schreiben einer Krankenkasse heißt es: »Gemäß Herstellerinformationen sind bei Avastin® lediglich die Vorschriften für die Sterilanfertigung einer parenteralen Lösung zu beachten. Darüber hinausgehende Sicherheitsbestimmungen bei der Herstellung und Entsorgung sind nicht einzuhalten«. Diese Aussage, die die Sicherheitsmaßnahmen in Apotheken betrifft, ist falsch und führte in letzter Zeit zu großer Verunsicherung in Apotheken. In unserer Verantwortung für den Schutz der Beschäftigten sehen wir es als notwendig an, den Sachverhalt klarzustellen.

Der Artikel wurde veröffentlicht unter:

Halsen, G.; Eickmann, U.; Heger, M.: Gefährdungsbeurteilung von Avastin, Pharm.Ztg. 20/2010

Autor(en): Halsen, G; Eickmann, U; Heger, M

Medientyp: Infomaterial

Bewertung monoklonaler Antikörper zum Schutz Beschäftigter