01.08.2002
Unfallanzeige (Unfallmeldung mit Erläuterung) | U3100
Die Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (zum Beispiel Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. Anzeigepflichtig ist der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter. Bevollmächtigte sind Personen, die vom Unternehmer zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.
- Achtung - nicht vergessen: In der Online-Unfallanzeige ist auch anzugeben, welches Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) vor dem Absenden von ihr Kenntnis genommen hat. Außerdem muss der Arbeitgeber seine Sicherheitsfachkraft und seinen Betriebsarzt über die Unfallanzeige informieren. Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird, sind darüber hinaus auf ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Anzeige verlangen können.

Servicefunktion: Wenn Sie die Postleitzahl des Wohnortes des Versicherten (Verletzten) eingeben, erscheint im Adressfeld direkt das für Sie zuständige Kundenzentrum.
Medientyp: Formular


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