01.04.2011

Freiwillige Versicherung - Merkblatt und Antrag | MuB172

Gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten können auf Antrag freiwillig versichert werden, soweit sie nicht kraft Gesetzes oder Satzung versichert sind (§ 6 Abs. 1 SGB VII)

  • selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten,
  • sonstige Unternehmer, zum Beispiel im Bereich Kosmetik, Sonnenstudio und ähnliche einschließlich ihrer im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten,
  • Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind,

Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, die zu den oben genannten Personengruppen gehören.

Versicherungsschutz wird gewährt bei

  • Arbeitsunfällen, die sich im Zusammenhang mit der freiwillig versicherten Tätigkeit ereignen,
  • Wegeunfällen auf dem direkten Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit,
  • Berufskrankheiten, die sich der Versicherte im Zusammenhang mit der freiwillig versicherten Tätigkeit zuzieht und die in der Berufskrankheitenverordnung als solche bezeichnet sind.

Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung ist schriftlich durch den Versicherungsberechtigten zu erklären. Die Versicherungssumme darf den Betrag von 84.000,- Euro nicht übersteigen.

Die freiwillige Versicherung beginnt frühestens mit dem Tage nach dem Eingang des schriftlichen Antrages bei der Berufsgenossenschaft, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt beantragt wird.

Service: Sie können das Formular auch direkt am PC ausfüllen und abspeichern. Nutzen Sie die Tabulatortaste, um sich im Dokument fortzubewegen. Anschließend speichern und in gewünschter Anzahl ausdrucken. Die eingegebenen Daten bleiben im gespeicherten Formular erhalten.
Hinweis: Um die ausgefüllten Formulare abzuspeichern, benötigen Sie mindestens Adobe Reader 7.0!

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Medientyp: Formular

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