01.04.2009

Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für die in der Nachbarschaftshilfe, Alten-, Haus- und Familienpflege tätigen Personen | MuB130

Ältere, kranke und behinderte Menschen sowie Familien mit krankheitsbedingt vorübergehend abwesendem Elternteil, bedürfen oftmals der Hilfe von Mitmenschen, um über einen besonderen Notstand hinwegzukommen. Hier bieten wohlfahrtspflegerische Einrichtungen Hilfen in vielfältiger Form an. Sie vermitteln und entsenden Mitarbeiter. Ferner organisieren und koordinieren sie die benötigte Hilfe. Personen, die in solchen Einrichtungen helfend tätig werden, genießen dabei den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Für den Versicherungsschutz der helfenden Personen ist entweder die BGW oder ein kommunaler Unfallversicherungsträger zuständig. Dieses Merkblatt erläutert die jeweilige Zuständigkeit.

Service: Sie können das Formular auch direkt am PC ausfüllen und abspeichern. Nutzen Sie die Tabulatortaste, um sich im Dokument fortzubewegen. Anschließend speichern und in gewünschter Anzahl ausdrucken. Die eingegebenen Daten bleiben im gespeicherten Formular erhalten.
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Medientyp: Formular

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