01.04.2006
Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Tagespflegepersonen, Tagesmütter und Tagesväter | MuB120a
Die Sozialversicherung sieht eine besondere Pflichtversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor. Zu den bei der BGW pflichtversicherten Personen gehören unabhängig vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit, alle Beschäftigen sowie Personen, die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind. Die selbstständig Tätigen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig höher zu versichern.
Tagespflegepersonen sowie Tagesmütter und Tagesväter gehören grundsätzlich zu den selbstständig Tätigen, die bei der BGW pflichtversichert sind. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zum Versicherungsschutz in der Tagespflege .

Service: Sie können das Formular auch direkt am PC ausfüllen und abspeichern. Nutzen Sie die Tabulatortaste, um sich im Dokument fortzubewegen. Anschließend speichern und in gewünschter Anzahl ausdrucken. Die eingegebenen Daten bleiben im gespeicherten Formular erhalten.
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Medientyp: Formular


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