01.04.2006

Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Tagespflegepersonen | MuB120a

Die Sozialversicherung sieht eine besondere Pflichtversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor. Zu den bei der BGW pflichtversicherten Personen gehören unabhängig vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit, alle Beschäftigen sowie Personen, die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind. Die selbstständig Tätigen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig höher zu versichern.

Tagespflegepersonen gehören grundsätzlich zu den selbstständig Tätigen, die bei der BGW pflichtversichert sind. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zum Versicherungsschutz in der Tagespflege .

Medientyp: Formular

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