27.09.2010
Zuständigkeit und Kostentragung bei Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigten im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt
Nach Kontakt zu einem infektösen TBC-Patienten ist es sinnvoll, eine Vorsorgeuntersuchung zur möglichen Infektion und zum Ausschluss einer aktiven TBC bei dem Betroffenen durchzuführen. Rechtlich sind diese Untersuchungen sowohl im Infektionsschutzgesetz als auch in der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.

Gesetz und Verordnung beziehen sich aber nicht aufeinander. Deshalb kann es zu Streitigkeiten bei der Zuständigkeit kommen: Gesundheitsamt nach Infektionsschutzgesetz oder Arbeitgeber und Betriebsarzt nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge.
In einem Rechtsgutachten (Auftragnehmer Hogan & Hartson Raue LLP, Prof. Dr. W. Kuhla, T. Pilot), welches die BGW gemeinsam mit dem Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) in Auftrag gegeben hat, wurde nun herausgearbeitet, dass keiner die Zuständigkeit und Verantwortung auf den anderen abschieben kann. Am sinnvollsten ist es, wenn Betriebsarzt und Gesundheitsamt bei der TBC-Vorsorge der Beschäftigten im Gesundheitswesen eng zusammenarbeiten, um Doppeltuntersuchungen zu vermeiden.
Das Rechtsgutachten wurden in einem Exposé zusammengefasst, welches als Download zur Verfügung steht.
Autor(en): Nienhaus, A.; Palsherm, K.
Medientyp: Fachartikel


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