27.10.2008

Das neue europäische Chemikalienrecht und die weltweite Harmonisierung der Kennzeichnung: Auswirkungen für Mitgliedsbetriebe der BGW

Am 1. Juni 2007 ist die neue EU-Chemikalienverordnung REACH in Kraft getreten. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).

REACH hat die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zum Ziel. Es gilt das neue Prinzip: Wenn die Wirtschaft nicht die notwendigen Daten liefert, kann der Stoff nicht in Verkehr gebracht werden. REACH sieht damit für die Industrie eine größere Verantwortung bei der Handhabung von Risiken und bei der Bereitstellung von Sicherheitsinformationen vor.

Das GHS (Globally harmonized system of classification and labelling of chemicals) der Vereinten Nationen ist Grundlage für die weltweite Harmonisierung der Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Umgang) und gefährlicher Güter (Transport). Das Europäische Parlament hat die Richtlinie zur Übernahme des GHS-Systems in das EU-Recht im September verabschiedet. Die neue EU-Verordnung "Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures" ist seit 1. Januar 2009 in Kraft. Die Regelwerke für Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen müssen damit weitgehend geändert, zum Teil auch außer Kraft gesetzt werden.

Welche Auswirkungen diese Änderungen für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben, ist in diesem Beitrag kurz dargestellt.

Autor(en): Halsen, Gabriele

Medientyp: Fachartikel

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Chemikalienverordnung REACH und Arbeitsschutz

Umweltbundesamt

Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

REACH-Net Beratungsservice

Netzwerk REACH Baden-Württemberg

KMU-Gefahrstoffportal

Universum Verlag: Branchenregelungen für Gefahrstoffe