30.08.2010

Lachgas in Zahnarztpraxen

Einige Zahnarztpraxen in Deutschland setzen Lachgas beispielsweise zur Beruhigung von Angstpatienten ein. Dies kann zu erheblichen Grenzwertüberschreitungen der Lachgaskonzentrationen in der Atemluft der Beschäftigten führen.

Die Messungen in Zahnarztpraxen erfolgen während der üblichen zahnärztlichen Behandlung mit Lachgassedierung im Atembereich der Zahnärzte und der Assistenzen. Die Messplanung ist bei diesem Projekt schwierig, da die Lachgasbehandlungen selten stattfinden. Daher wurde ein besonderes Studienkonzept entwickelt:
Die ersten Arbeitsplatzrecherchen und Messungen erfolgen durch den Messtechnischen Dienst der BGW. Weitere Messungen können nach einer Einweisung von den Zahnärzten selbst durchgeführt werden.
Wir unterstützen die Betriebe dabei mit dem erforderlichen Material, unserem Wissen und mit Dokumentationshilfen. Die im amerikanischen Sprachgebrauch als self-assessment bezeichnete Methode wird für dieses Projekt von der BGW erstmals erprobt.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Ihre Ansprechpartner:

  • Wolfgang Wegscheider
    Leiter Messtechnischer Dienst
    Telefon: (0221) 377 2- 502
    Gefahrstoffe@bgw-online.de

  • Günter Naujoks
    Messtechnik
    Telefon: (0221) 377 2 - 505
    Gefahrstoffe@bgw-online.de

Medientyp: Fachartikel