10.03.2003
Gefahrstoffbelastungen in Arztpraxen mit Operationsbereichen
Mit der Veröffentlichung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" im Jahre 1998 wurden erstmalig bundeseinheitliche Regelungen für den Umgang mit Anästhesiegasen in Kraft gesetzt. Die in der TRGS 525 formulierten technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen orientieren sich an den Standards von Krankenhäusern, gelten aber auch in Arztpraxen und anderen Institutionen der humanmedizinischen Versorgung. Nachdem die BGW in zwei BG/BIA- Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen die Einhaltung der Luftgrenzwerte für Anästhesiegase unter den im Krankenhaus üblichen Rahmenbedingungen nachweisen konnte, sollten in der vorliegenden Untersuchung die Arbeitsbedingungen in Arztpraxen mit Operationsbereichen betrachtet werden, um festzustellen, ob
- die Grenzwerte für Anästhesiegase auch in den Arztpraxen eingehalten werden, und
- sich sichere Arbeitsbedingungen unter den in den Praxen üblichen Ausstattungsbedingungen formulieren lassen.
Zur Beurteilung der Gefährdung durch Anästhesiegase und Desinfektionsmittel wird auf die einschlägige Literatur verwiesen.

Autor(en): Dr. Udo Eickmann
Medientyp: Fachartikel


Download (0.39MB)


