15.02.2011

Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Auswirkungen der CLP-Verordnung auf den Arbeitsschutz im Gesundheitsdienst

Im Januar 2009 wurde in Europa ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem eingeführt, das dem Global Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen Rechnung trägt. Die europäische CLP-Verordnung (CLP-VO) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen löst das bisherige System ab. Als Folge müssen Regelwerke weitgehend geändert, zum Teil auch außer Kraft gesetzt werden. Wesentliche Elemente der CLP-VO sind neue Piktogramme sowie geänderte Einstufungskriterien. Die CLP-VO sieht mehrjährige Übergangsfristen vor, was bedeutet, dass es bis 2017 Einstufungen und Kennzeichnungen sowohl nach neuem als auch nach bisherigem EU-Recht geben wird. In den Betrieben ist ein Umlernen im Gefahrstoffwissen gefordert. Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation muss den Schulungsbedarf abdecken und Gefährdungsbeurteilungen anpassen. Angesichts der vorgesehenen Übergangsfristen können jedoch alle Vorbereitungen in Ruhe getroffen werden.

Autor(en): Halsen, G.

Medientyp: Fachartikel

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