09.09.2009
Liste der Berufskrankheiten | U793
Nach der zum 01.12.1997 in Kraft getretenen Berufskrankheiten-Verordnung vom 31.10.1997 (BGBI. I S. 2623). Zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV-ÄndV) vom 11. 06. 2009, in Kraft getreten am 01.07.2009

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Berufskrankheiten Krankheiten, die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) als solche bezeichnet sind und die sich der Versicherte durch seine Betriebstätigkeit zuzieht. Als Berufskrankheiten kommen nur Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind (also keine Allgemeinkrankheiten wie Rheuma und so weiter).
Medientyp: BG-Informationen


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