01.12.2010
Erste Hilfe im Betrieb | BGI509
Der aus dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII), zuletzt geändert durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), an die Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung gerichtete Auftrag, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, wird konsequent in der Basis-Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
(BGV/GUV-V A1) in einem Abschnitt „Erste Hilfe“ umgesetzt.
Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb wird in der Regel zur Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGR/GUV-R A1) und in dieser Information näher
bestimmt. Die vorliegende ausführliche Information „Erste Hilfe im Betrieb“ (BGI/GUV-I 509) beantwortet durch die Unfallverhütungsvorschrift aufgeworfene Fragen,
wobei sie andere einschlägige Vorschriften – insbesondere das staatliche Recht – mit berücksichtigt. Auch die Erste Hilfe im öffentlichen Dienst ist dabei berücksichtigt.

Weiterhin finden Sie viele Informationen zu den Themen:
- Unternehmerpflichten aus staatlichem Recht und dem Recht der Unfallversicherungsträger
- Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel
- Ersthelfer
- Betriebssanitäter
- Personal im Rettungs- und Sanitätsdienst
- Unterstützungspflichten der Versicherten
- Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen
Diese Broschüre bietet unter anderem die folgenden Anhänge:
- Inhalt des kleinen und großen Verbandkastens für Betriebe
- Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen
- Inhalt des Sanitätskoffers nach DIN 13155
- Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistungen durch Ersthelfer
Medientyp: BG-Informationen


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