01.05.2005
Übertragung von Unternehmerpflichten | BGI508
Diese Vorschrift ermöglicht es dem Unternehmer, jede ihm obliegende Pflicht grundsätzlich auf jede Person zu übertragen. Im Anhang finden Sie ein Muster für die Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten.
Medientyp: BG-Informationen


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