01.05.2005

Übertragung von Unternehmerpflichten | BGI508

Diese Vorschrift ermöglicht es dem Unternehmer, jede ihm obliegende Pflicht grundsätzlich auf jede Person zu übertragen. Im Anhang finden Sie ein Muster für die Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten.

Medientyp: BG-Informationen

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