10.09.2010

Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" | BGI/GUV-I 504-42

Abbildung der Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Vorsorge, hier der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G42

Die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben.

Diese Handlungsanleitung basiert auf den entsprechenden rechtlichen Vorgaben und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.

Unter anderem bietet diese BG-Information Hinweise und Empfehlungen zu folgenden Themen :

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Untersuchungsanlässe
  • Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten

Im Anhang finden Sie weiterführende Informationen zu Vorschriften, Regeln und anderen Schriften.

Diese Anleitung löst die Auswahlkriterien für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" ab.

Medientyp: BG-Informationen

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