02.05.2000

Gefährdungsermittlung und -beurteilung im Krankenhaus: Desinfektionsarbeiten

Seit mehr als 10 Jahren werden Gefährdungsermittlungen beim Umgang mit Gefahrstoffen im Krankenhaus verlangt. Die entsprechenden Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes stellen daher nur eine Erweiterung der "Arbeitsbereichsanalyse" gemäß § 16 Gefahrstoffverordnung auf sämtliche Gefährdungen aller Arbeitsplätze dar.

Das Arbeitsschutzgesetz regelt nicht, in welcher Form der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Dadurch ergibt sich einerseits der Spielraum, den jeder Betrieb zur Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse benötigt, andererseits jedoch auch die Unsicherheit der Verantwortlichen, eine Gefährdungsermittlung fachgerecht durchzuführen. Hier werden Zusatzinformationen benötigt, die im folgenden für den Bereich der "Desinfektionsarbeiten" aufgezeigt werden sollen.

Seit dem 01.01.2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Daher haben sich die Bezüge auf Paragraphen geändert.

Autor(en): Dr. Ing. Udo Eickmann

Medientyp: Arbeitshilfe

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