08.03.2010

Betriebsanweisung Vorbereitung und Verabreichung von Zytostatika

Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung steht. Sie ist Teil der Unterrichtung. Die Betriebsanweisung leitet sich als arbeitsplatzbezogene Maßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung ab.

Die Betriebsanweisung muss mindestens Angaben enthalten zu

  • Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe,
  • Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen,
  • Informationen über Maßnahmen zum Verhalten im Gefahrenfall.

Die Inhalte der Betriebsanweisungen müssen sich an den jeweils zum Einsatz kommenden Arzneimitteln und an den betrieblichen Gegebenheiten orientieren. Aus diesem Grund sollten zur Erstellung der Betriebsanweisungen auch die Sicherheitsdatenblätter oder Fachinformationen der Hersteller der verwendeten Arzneimitteln berücksichtigt werden.

Zur Orientierung steht Ihnen eine beispielhafte Arbeitshilfe zur Erstellung einer Betriebsanweisung für die Vorbereitung und Verabreichung von Zytostatika zur Verfügung. Für Ihre Dokumentation können Sie ein ausfüllbares Arbeitsblatt nutzen, welches es Ihnen ermöglicht, eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Betriebsanweisung:

Medientyp: Arbeitshilfe

Weitere Arbeitshilfen und Informationen zum Thema Zytostatika

Arbeitshilfe Betriebsanweisung Reinigung von Bereichen, in denen Zytostatika verabreicht werden | 08.03.2010

Arbeitshilfe Betriebsanweisung Innerbetrieblicher Transport von zytostatikahaltigen Arzneimitteln | 08.03.2010

Arbeitshilfe Betriebsanweisung Inbetriebnahme und Betrieb von Zytostatika-Werkbänken | 08.03.2010

Arbeitshilfe Betriebsanweisung Zubereitung von Zytostatika  | 08.03.2010

Arbeitshilfe Betriebsanweisung Entsorgung von zytostatikahaltigen Materialien | 15.01.2010

BGW themen Zytostatika im Gesundheitsdienst | M620 | 01.07.2009