08.03.2010
Betriebsanweisung Zubereitung von Zytostatika
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung steht. Sie ist Teil der Unterrichtung. Die Betriebsanweisung leitet sich als arbeitsplatzbezogene Maßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung ab.

Die Betriebsanweisung muss mindestens Angaben enthalten zu
- Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe,
- Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen,
- Informationen über Maßnahmen zum Verhalten im Gefahrenfall.
Die Inhalte der Betriebsanweisungen müssen sich an den jeweils zum Einsatz kommenden Arzneimitteln und an den betrieblichen Gegebenheiten orientieren. Aus diesem Grund sollten zur Erstellung der Betriebsanweisungen auch die Sicherheitsdatenblätter oder Fachinformationen der Hersteller der verwendeten Arzneimitteln berücksichtigt werden.
Zur Orientierung steht Ihnen eine beispielhafte Arbeitshilfe zur Erstellung einer Betriebsanweisung für die Zubereitung von Zytostatika zur Verfügung. Für Ihre Dokumentation können Sie ein ausfüllbares Arbeitsblatt nutzen, welches es Ihnen ermöglicht, eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Betriebsanweisung zu erstellen:
Medientyp: Arbeitshilfe
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BGW themen Zytostatika im Gesundheitsdienst | M620 | 01.07.2009 |
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