Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien - eine wichtige Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Veröffentlichung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS))

Die Gefahrstoffverordnung liefert dem Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verschiedene Hilfen und Vorgehensweisen. Eine beträchtliche Vereinfachung bedeuten dabei die vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) verabschiedeten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK), die entsprechend TRGS 400 als standardisierte Arbeitsverfahren verwendet werden können.

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