Unfallkasse des Bundes

Logo: Unfallkasse des BundesDie Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist in erster Linie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes zuständig, aber auch für besondere Personengruppen (zum Beispiel ehrenamtliche Helferinnen und Helfer beim DRK und THW, Entwicklungshelfer); im Bereich des Arbeitsschutzes auch für die Beamten des Bundes. Sie betreut Versicherte in Deutschland und im Ausland.

Die Unfallkasse des Bundes führt die Künstlersozialversicherung im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch.

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