Chemikalienverordnung REACH und Arbeitsschutz
Die EU-Chemikalienverordnung REACH trat am 01.06.2007 in Kraft. Sie richtet sich nicht nur an Hersteller und Vertreiber von Chemikalien, sondern auch an die beruflichen Verwender. Davon sind neben dem Umweltschutz insbesondere Fragen des Arbeitsschutzes betroffen.
Neben einem allgemeinen Überblick geben diese Seiten insbesondere Informationen und Hilfen zu REACH mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutz. Neben der sicheren Verwendung sind auch die Stoffsubstitution und die Stoffdatenrecherche Thema zahlreicher Hilfen im BGIA-Internetservice. Angeboten werden außerdem eine Liste der Stoffe, die von der Registrierungspflicht ausgenommen sind, sowie eine Übersicht von Hilfen anderer Stellen. Ein allgemeiner Überblick mit detaillierten Erläuterungen der REACH-Elemente, wie das technische Dossier oder der Stoffsicherheitsbericht, runden das Informationspaket inhaltlich ab. Für detailliertere Fragen gibt es weiterführende Links.
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