Neuordnung der Heilverfahren ab 2011

Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger wurde eine Neufassung des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Januar 2011 vereinbart. Betroffen sind die folgenden Punkte:

  • Auslaufen des H-Arzt-Verfahrens
  • Vertretung im Durchgangsarztverfahren
  • Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren
  • Ambulantes Operieren

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