Neuordnung der Heilverfahren ab 2011
Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger wurde eine Neufassung des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Januar 2011 vereinbart. Betroffen sind die folgenden Punkte:
- Auslaufen des H-Arzt-Verfahrens
- Vertretung im Durchgangsarztverfahren
- Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren
- Ambulantes Operieren
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