Betriebliche Ersthelfer

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden). Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Neben den 5 Hilfsorganisationen

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Deutsches Rotes-Kreuz (DRK)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
  • Malteser-Hilfsdienst (MHD)

enthält die Liste der Ermächtigten Stellen weitere Anbieter von Erste-Hilfe-Ausbildungen für Betriebe (§ 26 Abs. 2 BGV A1).

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