BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2012
Neue Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltung
Am 27. Oktober 2011 ging die zehnte Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltungsorgane zu Ende. Die zurückliegenden sechs Jahre waren vor allem durch die steigende Zahl der Mitgliedsunternehmen geprägt, für die vielfältige neue Präventions- und Rehabilitationsansätze entwickelt wurden. In der neuen Amtsperiode wird es nun um die Fortführung der erfolgreichen Programme und die noch engere Vernetzung der Arbeitsschutzakteure in Deutschland gehen.

Die scheidende Vorsitzende der BGW-Vertreterversammlung, Wilma Hagen-Henneberg, begrüßte die Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung in Hamburg zur letzten Sitzung der zehnten Amtsperiode. Bei den Sozialwahlen am 1. Juni 2011 waren bereits die Mitglieder der Vertreterversammlung für die nächsten sechs Jahre bestimmt worden – im Rahmen einer Friedenswahl, das heißt ohne eigentliche Wahlhandlung. Bei diesem Wahlverfahren hatten Verbände und Organisationen von Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerseite Listen mit genau der Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht, die gewählt werden mussten. Durch diese Friedenswahl sparte die BGW Ausgaben in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro, die die Durchführung der Wahl verursacht hätte.
Bevor die neue Selbstverwaltung ihre Arbeit aufnehmen konnte, stand eine Bilanz der letzten Jahre an. Birgit Adamek, die seit Oktober 2010 das im jährlichen Wechsel von Arbeitgeber- und Versichertenseite besetzte Amt der Vorstandsvorsitzenden innehatte, machte deutlich, dass die BGW wichtige Weichen für die Zukunft stellen konnte. Eine besondere Herausforderung bildeten dabei die Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung und die Neugestaltung der Lastenverteilung. Gleich zu Beginn der zurückliegenden Amtsperiode, im November 2005, hatten die Regierungsparteien eine umfassende Reform auf die Agenda gesetzt, die schließlich durch die eigene Initiative der Unfallversicherungsträger mit einer großen Zahl von Fusionen umgesetzt wurde. Die BGW wurde dabei weder in ihrer Größe noch in ihrem Zuschnitt verändert und ist eigenständig geblieben, wie Adamek hervorhob.
Mehrbelastung der Unternehmen durch die Lastenverteilung
Die Anpassung des Systems der Lastenverteilung unter den Berufsgenossenschaften brachte jedoch einschneidende Veränderungen: Während jeder Träger zunächst nur Rentenlasten in der Höhe übernimmt, die der aktuellen Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der jeweiligen Branche entspricht, wird die darüber hinausgehende „Überaltlast“ von der Solidargemeinschaft aller getragen. Damit werden zum Beispiel die Gesundheits- und die Verwaltungsbereiche sowie der Handel und das Transportwesen stärker belastet, die Produktionssektoren dagegen entlastet.
Diese – letztlich unvermeidbare – Mehrbelastung durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz von 2008 habe dank des Einsatzes des BGW-Vorstands und der in der BGW vertretenen Sozialpartner mit einigen erheblichen Erleichterungen für Mitgliedsunternehmen der BGW immerhin teilweise aufgefangen werden können, betonte Adamek. Sie verwies unter anderem auf die Befreiung gemeinnütziger Unternehmen von zusätzlichen Lastenverteilungsumlagen und auf die Freibetragsregelung, die vielen kleineren und mittleren Betrieben entgegenkommt. „Die BGW hat ihren Beitragsfuß lange stabil halten können“, sagte die Vorstandsvorsitzende. „Die Belastungen für die an der Lastenverteilung beteiligten Mitgliedsunternehmen der BGW werden jedoch bis zum Ende der schrittweisen Einführung des neuen Verteilungsmodus unabwendbar weiter zunehmen.“
Verzahnung von Prävention und Rehabilitation
Um sich dem im Wandel befindlichen Umfeld anzupassen, müsse die BGW den eingeschlagenen Weg der Modernisierung weitergehen, so Adamek. Einen besonderen Stellenwert hätten dabei die Verzahnung von Prävention und Rehabilitation und die Stärkung der dezentralen Strukturen. So seien in den letzten sechs Jahren weitere Schulungs- und Beratungszentren eingerichtet worden. In diesen finde insbesondere eine Beratung, Betreuung und Schulung von Personen statt, bei denen bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die sich jedoch mit gezielten Präventionsmaßnahmen noch so weit in den Griff bekommen lassen, dass ein weiterer Verbleib im Beruf möglich ist – das Stichwort laute hier sekundäre Individualprävention. Ebenfalls in der zehnten Amtsperiode entstand das Friseurschulungszentrum studio78 in Bochum, während die Eröffnung eines neuen, großen Schulungszentrums der Prävention, der Akademie Hamburg, unmittelbar bevorsteht.
Eine große Breitenwirkung erzielten in den vergangenen Jahren die drei Fachkongresse „BGW forum“, die die BGW 2007 für die Altenpflege, 2009 für Krankenhäuser und Kliniken und 2011 für die Behindertenhilfe ausrichtete – mit kontinuierlich steigenden Teilnehmerzahlen. Adamek kündigte an, dass die Veranstaltungsreihe durch ein gleichwertiges Konzept mit Regionalforen für kleinere und mittlere Betriebe ergänzt werden solle.
Mehr Mitgliedsunternehmen
Der Hauptgeschäftsführer der BGW, Prof. Dr. Stephan Brandenburg, ergänzte die Bilanz der letzten Jahre mit einem Blick auf das Versicherungsgeschehen. Hier kam vor allem der starke Anstieg der Zahl der Mitgliedsunternehmen um rund 100.000 von 2006 bis 2011 zum Tragen, mit dem auch steigende Zahlen der Versicherungsfälle – Arbeits- und Wegeunfälle wie Berufskrankheiten – einhergingen. Auffällig sei der Ausschlag nach oben bei den Wegeunfällen 2009/10, der auf das schlechte Wetter in den Wintermonaten zurückzuführen sei.
Bei den Berufskrankheiten falle die Entwicklung bei den Hauterkrankungen auf, so Brandenburg weiter. Sie machten nach wie vor die meisten Verdachtsmeldungen aus – bei insgesamt deutlich mehr Meldungen. Der Grund hierfür seien jedoch nicht mehr Erkrankungen von Beschäftigten, sondern dahinter stünde ein Erfolg der Präventions- und Aufklärungsarbeit insbesondere durch Kampagnen in der Pflege und im Friseurhandwerk: Die Versicherten, die Unternehmen und die Hautärzte seien viel stärker für arbeitsbedingte Erkrankungen der Haut sensibilisiert und würden die Fälle dementsprechend früher melden. Das biete der BGW die Chance, rechtzeitig zu handeln und mit Maßnahmen wie der sekundären Individualprävention eine drohende Berufsaufgabe zu verhindern. Brandenburg verwies in diesem Zusammenhang auf die trotz der steigenden Versichertenzahl gleich gebliebene Zahl der anerkannten Berufskrankheiten, bei denen der Beruf tatsächlich nicht mehr ausgeübt werden könne.
Nach der Zahl der Mitgliedsunternehmen steht die BGW zu Beginn der elften Amtsperiode ihrer Selbstverwaltung weiterhin an zweiter Stelle unter nunmehr nur noch neun gewerblichen Berufsgenossenschaften; nach Entgelten beziehungsweise Versicherungssummen sowie Versicherungsfällen liegt sie im Mittelfeld.
Vernetzung der Arbeitsschutzorgane in Deutschland
Beim Rückblick auf die letzten sechs Jahre wurde noch eine weitere Entwicklungslinie deutlich, die auch in Zukunft die Arbeit der BGW prägen wird: Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) spielt die Zusammenarbeit der Akteure im Arbeitsschutz eine immer größere Rolle. Das von der BGW geleitete Leuchtturmprojekt Pflege kristallisiere sich dabei als richtungsweisend heraus, erläuterte der Präventionsleiter der BGW, Albrecht Liese. Das Konzept „gesund-pflegen-online.de“ mit einem Online-Selbstbewertungsinstrument für Betriebe sowie maßgeschneiderten Unterstützungsangeboten, Multiplikatorenschulungen und Betriebsbesichtigungen gebe Maßstäbe für die ab 2013 anstehende nächste Programmperiode der GDA vor. Schwerpunkte würden dann voraussichtlich bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung gesetzt, sagte Liese. Dabei wolle man insbesondere Muskel-Skelett-Erkrankungen verringern und psychischen Belastungen entgegenwirken.
Dass Vernetzung ein wichtiges Thema ist, machte auch der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Arthur Montada deutlich, der über die enge Kooperation von BGW und Verwaltungsberufsgenossenschaft im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik berichtete. Darüber hinaus strebe die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung an, den Datenaustausch zwischen den einzelnen Trägern weiter zu vereinfachen.
Pflichtversicherung bestätigt
Zum Ende der zehnten Amtsperiode verwies Prof. Dr. Stephan Brandenburg noch auf die jetzt abschließend geklärte Frage des berufsgenossenschaftlichen Monopols in der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einer wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde im August 2011 die letzte anhängige Klage vom Landessozialgericht Chemnitz abgewiesen: Die im Sozialgesetzbuch vorgesehene Pflichtmitgliedschaft ist EU-Rechts-konform und zulässig. Die Unternehmen können demnach nicht aus der gesetzlichen Unfallversicherung austreten, deren Vorteile für die Versicherten – durch Präventions- und Rehabilitationsleistungen aus einer Hand – Brandenburg noch einmal hervorhob.
Neue Selbstverwaltung bestimmte ihre Vorsitzenden
Am 28. Oktober 2011 nahm dann die neue Vertreterversammlung der BGW in der elften Amtsperiode der Selbstverwaltung ihre Arbeit auf. Zunächst stand die Wahl der Vorsitzenden und des Vorstands an. Nach dem Ausscheiden von Wilma Hagen-Henneberg als Vorsitzende der Vertreterversammlung wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten Dr. Margret Steffen als ihre Nachfolgerin nominiert. Die Gewerkschaftssekretärin bei ver.di mit dem Schwerpunkt Gesundheitspolitik wurde als alternierende Vorsitzende an die Seite von Dr. Robert Schäfer gewählt, der als Vertreter der Arbeitgeber erneut kandidiert hatte. Er übernahm turnusgemäß den jährlich wechselnden Vorsitz der Vertreterversammlung.
Nach der Wahl der Vorstandsmitglieder bestätigte dieses Gremium die beiden bisherigen Amtsinhaber als ihre Vorsitzenden: Axel Schmidt übernahm als Vertreter der Versicherten zunächst für ein Jahr den Vorsitz, Birgit Adamek steht ihm als alternierende Vorstandsvorsitzende zur Seite.
Kurz gefasst: Selbstverwaltung der BGW
Die Selbstverwaltung steuert und kontrolliert das Verwaltungsgeschäft der BGW. Ihre wichtigsten Organe sind die Vertreterversammlung (60 Mitglieder) – sozusagen das Parlament – und der Vorstand (26 Mitglieder). Beide sind paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen, mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber sowie der Versicherten besetzt. Weitere Informationen in der Rubrik „Selbstverwaltung“.
Autor(en): Anja Hirschberger


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