BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2012

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Entgeltnachweis: Stichtag 11. Februar

Entgeltnachweis

Ende 2011 haben die bei der BGW versicherten Unternehmen den jährlichen Nachweisbogen zur Beitragsberechnung erhalten. Dieser Entgeltnachweis muss bis spätestens 11. Februar ausgefüllt zurückgeschickt werden. Achtung: Fehlt der Nachweis, muss die BGW die Entgelte der Versicherten schätzen, eventuell zum Nachteil der Unternehmen.

Die Daten können der BGW auch online gemeldet werden – dazu ist lediglich die individuelle Identifikationsnummer (PIN) nötig. Diese steht auf dem jeweiligen Entgeltnachweis-Formular über der Anschrift. Auch Korrekturmeldungen sind mit der PIN möglich. Wichtig für Unternehmer und Steuerberater: Noch bis 2014 sind übergangsweise zwei Entgeltmeldungen erforderlich. Eine an die BGW, eine zweite muss mit der Meldung an die Einzugsstelle für den Gesamtversicherungsbeitrag erfolgen (DEÜV-Meldung). Dazu benötigt die Rentenversicherung von den Unternehmen einige Daten, die sich unter anderem dem Anschreiben zum Entgeltnachweis entnehmen lassen.

Kontakt für Versicherungs- und Beitragsfragen

  • BGW, Bereich Unternehmerbetreuung, Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg, E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de
  • Internet: Rubriken „Beiträge“ und „Versicherung
  • Telefon (01803) 670 671: Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
  • Telefon (040) 202 07-11 90: Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
  • Mehr zum Entgeltnachweis: in der Rubrik "Kundenzentrum", dort finden Sie auch Detailerläuterungen zum Entgeltkatalog

Autor(en): BGW

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