BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2012

UN-Behindertenrechtskonvention

DGUV-Aktionsplan zur Behindertenrechtskonvention

Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.

Die gesetzliche Unfallversicherung liefert damit einen Beitrag zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Ziel ist es, die größtmögliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu ermöglichen – das Stichwort lautet Inklusion.

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert rund 75 Millionen Menschen gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit, in Bildungseinrichtungen und im Ehrenamt. Sie bietet ein umfassendes Leistungsspektrum von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Entschädigung. Die Träger der Unfallversicherung können sich damit auf vielen Ebenen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen – von der Beratung zu einem sicheren und inklusiven Arbeits- und Schulleben bis zur betrieblichen Wiedereingliederung von Versicherten nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Der Aktionsplan ist auf drei Jahre angelegt und umfasst fünf Handlungsfelder:

  • Bewusstseinsbildung
  • Barrierefreiheit
  • Partizipation: frühzeitige Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsprozesse der Unfallversicherung
  • Individualisierung und Vielfalt: Stärkung der Teilhabe von Unfallversicherten am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jedes Einzelnen
  • Lebensräume und Inklusion: Pilotprojekte in Betrieben, Kitas und Bildungseinrichtungen zur Stärkung der Inklusion am Wohnort

Im Internet

Der vollständige aktuelle Text: www.dguv.de. Da der Aktionsplan einen dynamischen Prozess beschreibt, wird er stetig weiterentwickelt und konkretisiert.

Autor(en): DGUV

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