BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2012

Versicherung

Auch im Bundesfreiwilligendienst unfallversichert

Junge Frau unterhält sich mit alter Frau.

Bereits seit 1. Juli 2011 haben Frauen und Männer jeden Alters die Möglichkeit, sich im Rahmen des neuen Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gesellschaftlich zu engagieren. Einzige Voraussetzung für freiwillige Helfer: Eine Bewerbung auf offene Stellen kann erst nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erfolgen.

Der BFD ersetzt dabei den zusammen mit der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 ausgesetzten Zivildienst. In Ausweitung der bisherigen Tätigkeitsbereiche von Zivildienstleistenden – diese waren zumeist im sozialen Bereich oder im Umweltschutz eingesetzt – sind jetzt auch freiwillige Dienste in den Bereichen Sport, Integration, Kultur und Bildung möglich.

Die Freiwilligen sind bei ihren Einsätzen als Beschäftigte über die jeweilige Einsatzstelle gesetzlich unfallversichert. Im Fall eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufserkrankung übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für eventuelle Geldleistungen wie Verletztengeld oder Renten. Demgegenüber sind das von der Einsatzstelle gezahlte Taschengeld und darüber hinaus gewährte Sachleistungen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei der jährlichen Meldung im Rahmen des Entgeltnachweises zu berücksichtigen. Meldepflichtig ist die Einsatzstelle.

Kontakt zur BGW-Unternehmerbetreuung

  • Telefon (01803) 670 671: Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
  • Telefon (040) 202 07 - 11 90: Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
  • E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de
  • Weitere Informationen in der Rubrik „Versicherungen

Autor(en): Wiebke Grahl

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