BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2012

BuS-Betreuung

DGUV Vorschrift 2 – jetzt handeln!

Titelbild: DGUV Vorschrift 2

Seit rund einem Jahr ist die DGUV Vorschrift 2 in Kraft – sie regelt die Betreuung der Betriebe durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es ist also an der Zeit, einmal den Stand der Umsetzung im eigenen Unternehmen zu prüfen.

Mehr Gestaltungsspielraum bei der Arbeitsschutzbetreuung bietet die DGUV Vorschrift 2, die am 1. Januar 2011 die BGV A2 abgelöst hat. Seitdem steht die betriebs-ärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen auf einer neuen Basis. Die wichtigsten Änderungen betreffen Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, die der Regelbetreuung unterliegen. Diese setzt sich jetzt aus zwei Bestandteilen zusammen: Eine Grundbetreuung mit fixen Einsatzzeiten wird durch einen betriebsspezifischen Betreuungsteil ergänzt. Maßgeblich dafür sind Leistungskataloge, die die bisherigen pauschalen Zeitvorgaben ersetzen. So können die Unternehmerinnen und Unternehmer individuelle Schwerpunkte setzen. Außerdem bieten die Aufgaben- und Leistungskataloge der DGUV Vorschrift 2 vielfältige Ansätze für den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Die Vorschrift ist ohne Übergangszeiten in Kraft getreten. Betriebe, die ihre Verträge mit den beauftragten Dienstleistern, also Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, noch nicht geprüft und angepasst haben, müssen daher jetzt handeln: Die Aufgaben- und Leistungskataloge sollten zeitnah durchgearbeitet und die Betreuungsverträge angepasst werden.

Mehr wissen

Ausführliche Informationen dazu bietet die Rubrik Arbeitsschutzbetreuung. Für Fragen zum Thema – beispielsweise zur jeweiligen Betreuungsgruppe und den entsprechenden Einsatzzeiten – hat die BGW eine Service-Hotline eingerichtet: (0800) 200 30 330. (Anrufe aus dem deutschen Festnetz sind kostenlos, bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können Kosten entstehen.)

Autor(en): Christian Reinke

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