BGW mitteilungen - Ausgabe 3/2010
EU stärkt Schutz vor spitzen Instrumenten
Eine neue EU-Richtlinie soll den Schutz vor Verletzungen und Infektionen verbessern, die durch scharfe und spitze Instrumente hervorgerufen werden können.

Rund 3,5 Millionen Menschen arbeiten in Europa im Gesundheitswesen. Studien schätzen, dass es dabei jährlich zu 1,2 Millionen Nadelstichverletzungen kommt. In der Folge drohen auch Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder Aids. Im März hat der Rat der Europäischen Union deshalb die Richtlinie 2010/32/EU verabschiedet, mit der Beschäftigte besser vor Stich- und Schnittverletzungen geschützt werden sollen.
Die Richtlinie verpflichtet die Arbeitgeber zu einer umfassenden Risikobewertung und zum Einsatz sogenannter »sicherer Instrumente« mit integrierten Schutzmechanismen. Das Wiederaufstecken von Schutzkappen auf die gebrauchte Nadel wird ausdrücklich verboten. Zu den geforderten Präventionsmaßnahmen gehört weiterhin die Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In Deutschland regelt die BG-Regel und Technische Regel »Biologische Arbeitsstoffe« (BGR/TRBA 250) unter anderem die Verwendung verletzungssicherer Instrumente. Die im Juni in Kraft getretene EU-Richtlinie dürfte deren flächendeckendem Einsatz noch einmal Auftrieb geben. Die neue EU-Rechtsvorschrift beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) und der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM). Die EU-Mitgliedsstaaten haben jetzt bis 2013 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Unterstützung für Unternehmen
Hilfestellung erhalten Unternehmen bei der BGW: Kompakte Informationen zum Thema blutübertragene Virusinfektionen bietet die Broschüre »Risiko Virusinfektion«. Ergänzend liegt eine »Liste sicherer Produkte - Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen« vor.
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) hat darüber hinaus eine Lehr- und Lern-CD zum Thema Nadelstichverletzungen erstellt. Sie enthält sieben Lerneinheiten für die Schulung von Auszubildenden und Pflegekräften, kann aber auch zum Selbstlernen eingesetzt werden.
Unterstützungsangebote
- Die Broschüre »Risiko Virusinfektion« (M612/613) kann mit dem Bestellformular angefordert werden. Sie steht außerdem zusammen mit einer »Liste sicherer Produkte« zum Download bereit.
- Die CD »Lehr-Lerneinheit Nadelstichverletzungen« des Bundesverbands Medizintechnologie e.V. (BVMed) kann kostenfrei bei diesem bestellt werden: E-Mail nsp@bvmed.de. Weitere Informationen: BVMed, Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, Telefon (030) 24 62 55-0, www.bvmed.de.
Autor(en): Anja Hirschberger


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