BGW mitteilungen - Ausgabe 2/2010
Drei Fragen an den Gefahrstoffexperten
Er kennt beide Seiten: Wissenschaft und betriebliche Praxis. PD Dr. Udo Eickmann leitet den Bereich Gefahrstoffe und Toxikologie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Als Wissenschaftler interessiert ihn, mit welchen Methoden sich chemische Expositionen am Arbeitsplatz – also Belastungen durch Gefahrstoffe – optimal ermitteln lassen. Für die bei der BGW versicherten Unternehmen ist ihm wichtig, dass der Arbeitsschutz möglichst konkret und praxisnah gestaltet wird.
Herr Dr. Eickmann, mal ganz provokant: Eigentlich könnte doch fast alles am Arbeitsplatz ein »Gefahrstoff« sein? Muss ich jetzt Angst haben?
Das müssen Sie nicht. Bei Berücksichtigung einiger elementarer Verhaltensregeln kann man das Risiko, durch gefährliche Stoffe geschädigt zu werden, minimieren. Zum einen sollten klassische chemische Produkte – also zum Beispiel Reinigungsmittel, Farben oder Lösungsmittel – stets so ausgewählt werden, dass sie gar nicht oder nur mit »geringen« Gefahren, wie reizend statt ätzend, gekennzeichnet sind. Wichtig ist zum anderen, dass Kosmetika und Arzneimittel nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Jeden unnötigen Kontakt mit der Haut und den Atemwegen sollte man vermeiden. Konkret heißt das beispielsweise, Spraynebel oder Staub zu verhindern. Und drittens gilt es, die vom Hersteller empfohlenen Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen und zu nutzen, sei es der Einbau einer Lüftung oder das Tragen von Schutzhandschuhen. Diese Maßnahmen innerhalb des Betriebs festzulegen, obliegt dem Arbeitgeber.
Nehmen wir mal an, der Unternehmer hat eine mögliche Gefährdung identifiziert. Wie kommt er ohne einen Grundkurs in Chemie zu einer Bewertung der tatsächlichen Gefährdung?
Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass nicht jeder Arbeitgeber ein Chemiker ist. Daher muss der Hersteller von chemischen Produkten Angaben machen, wie sie sicher genutzt werden können. Dafür gibt es das Sicherheitsdatenblatt, auf das man stets zuerst zurückgreifen sollte. Darüber hinaus bieten diverse Institutionen – Unfallversicherungsträger, Branchenverbände, staatliche Arbeitsschutzinstitutionen – Merkblätter, Branchenregelungen oder Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Produkten an, die dem Arbeitgeber helfen, die Beschäftigten sicher anzuleiten. Auch die BGW hält für ihre Mitgliedsbetriebe ein breites Unterstützungsangebot bis hin zu Seminaren bereit – nehmen Sie das Angebot wahr.
Haben Sie einen Tipp für Kleinbetriebe? Wie lässt sich dort möglichst einfach ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten?
Nicht einen Tipp, sondern fünf, die eng zusammengehören! Erstens: Verwenden Sie chemische Produkte möglichst nicht offen. Vermeiden Sie also beispielsweise auch das Umfüllen. Zweitens: Beachten Sie die Herstellerangaben. Drittens: Vermeiden Sie jeglichen Haut- und Atemwegskontakt. Viertens: Planen Sie ganz bewusst alle Schritte der Verwendung von Chemikalien, von Einkauf und Lieferung über die Lagerung, die sichere Verwendung bis hin zur sicheren Entsorgung. Und fünftens: Beachten Sie die Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Stichwort: S-T-O-P, das heißt erst Substitution, dann technische und danach organisatorische Schutzmaßnahmen prüfen. Erst wenn sich auch damit Gefährdungen nicht vermeiden lassen, sollten Sie auf persönliche Schutzmaßnahmen zurückgreifen.
Autor(en): BGW


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