BGW mitteilungen - Ausgabe 2/2010
Beitragsbescheid – Beiträge 2009
Für die Beiträge des Jahres 2009 wurden im April 2010 die Beitragsbescheide versandt. Wie jedes Jahr wird der Beitrag am 15. des Folgemonats fällig – also am 15. Mai 2010. Bis dahin müssen die Zahlungen in jedem Fall geleistet werden.

Die Beiträge werden nach den Entgelten der Versicherten – den Löhnen und Gehältern –, der individuellen Gefahrklasse sowie dem Beitragsfuß berechnet und rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr eingezogen.
Der Beitragsfuß wird jedes Jahr neu festgestellt. Er spiegelt das Verhältnis zwischen den Entgelten und den Ausgaben der BGW wider. Für die Berechnung der Unternehmerversicherungen gelten dieselben Grundsätze. Nur wird hier die jeweilige Versicherungssumme für die Berechnung herangezogen.
Auswirkungen der Gesetzesreform von 2008
Nachdem der Gesetzgeber im Jahr 2008 eine Reform der solidarischen Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften durchgeführt hat, erfolgt nun bis 2013 der Umstieg auf das neue System. Wie im Vorjahr verlief auch in der Umlage für 2009 die schrittweise Einführung des neuen Verteilungsmaßstabs für die BGW-Mitgliedsbetriebe noch einmal relativ glimpflich. Grund hierfür ist, dass die BGW weiter gewachsen ist und im Jahr 2009 neben mehr Mitgliedern auch ein Anstieg der gemeldeten Entgelte zu verzeichnen war.
Der Beitragsfuß aus der Eigenumlage der BGW konnte in Höhe von 2,10 auf Vorjahresniveau beschlossen werden. Der Berechnung der Beiträge für die gemeinnützigen Unternehmen liegt allein dieser Beitragsfuß zugrunde. Zur Beitragsberechnung der nicht gemeinnützigen Unternehmen kommt zu diesem »Basisbeitragsfuß« von 2,10 ein »Zusatzbeitragsfuß« für die Lastenverteilung nach Neurenten in Höhe von 0,04 hinzu, sodass der »Gesamtbeitragsfuß« für die nicht gemeinnützigen Unternehmen jetzt bei 2,14 (Vorjahr: 2,13) liegt. Der Beitragssatz nach Entgelten, der oberhalb eines Freibetrags von 181.500 Euro Arbeitsentgelt pro Mitgliedsunternehmen anfällt, steigt auf nunmehr 0,177 Prozent (Vorjahr: 0,145 Prozent).
Neue Versicherungssummen
Durch die Anpassung der Bezugsgröße für die alten Bundesländer erhöhten sich zum 1. Januar 2009 die Pflicht- und Mindestversicherungssummen von 18.000 Euro auf 19.000 Euro. In den neuen Bundesländern blieben die Versicherungssummen unverändert. Notwendige Änderungen in den Versicherungen wurden automatisch vorgenommen.
Säumniszuschlag vermeiden
Damit Unternehmer, die ihre Zahlungspflichten nicht einhalten, keine Vorteile gegenüber pünktlichen Zahlern haben, schreibt der Gesetzgeber die Erhebung von Säumniszuschlägen zwingend vor. Die BGW muss deshalb für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht am Fälligkeitsdatum eingegangen sind, einen monatlichen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des rückständigen Betrags erheben.
Der Säumniszuschlag entsteht, ohne dass der ausstehende Betrag angemahnt werden muss. Es kommt dabei nicht auf den Grund der Zahlungsverzögerung an: Auch laufende Anfragen zur Beitragsfestsetzung oder ein Widerspruch verhindern die Erhebung des Zuschlags nicht.
Bei freiwillig versicherten Unternehmerinnen und Unternehmern beziehungsweise deren Ehegatten geht zudem der Versicherungsschutz verloren, wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht binnen zwei Monaten nach Fälligkeit gezahlt worden ist. Bei den gesetzlich und nach der Satzung versicherten Unternehmern beziehungsweise deren Ehegatten, die sich höher versichert haben, fällt bei Zahlungsverzug die Höherversicherung weg.
Tipp: Lastschriftverfahren nutzen
Sicher und bequem wird die Beitragszahlung mit der Nutzung des Lastschriftverfahrens: Das Formular für die Einzugsermächtigung kann auf der Website heruntergeladen werden.
Kontakt
Telefon (01803) 670 671: Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
Telefon (040) 202 07-11 90: Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik »Beiträge«.
Autor(en): Britta Brinkmann


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