BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2010
Unternehmer: Verletztengeld schneller mit »gelbem Schein«
Wer als Unternehmer oder Unternehmerin einen Arbeitsunfall hat, sollte sich in jedem Fall die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bestätigen lassen.

Denn nur mit der Krankschreibung – dem sogenannten »gelben Schein« – lässt sich der Anspruch auf Verletztengeld schnell und ohne zeitaufwendige Nachfragen beim Arzt nachweisen. Dies gilt für alle bei der BGW versicherten Unternehmer, unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige Versicherung handelt oder ob eine Pflichtversicherung vorliegt.
Versicherte Selbstständige erhalten als Verletztengeld den 450. Teil der Versicherungssumme. Das Verletztengeld wird kalendertäglich gezahlt, wobei für einen vollen Monat 30 Tage abgerechnet werden.
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird das Verletztengeld im Regelfall im Auftrag der BGW von der Krankenkasse ausgezahlt.
Autor(en): BGW


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