BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2010

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Entgeltnachweis: Stichtag 11. Februar

Abbildung: Entgeltnachweis 2009

Ende 2009 haben die bei der BGW versicherten Unternehmen wieder den jährlichen Nachweisbogen zur Beitragsberechnung erhalten. Dieser Entgeltnachweis muss bis zum 11. Februar ausgefüllt zurückgeschickt werden.

Achtung: Fehlt der Nachweis, muss die BGW die Entgelte der Versicherten schätzen – dies wirkt sich in der Regel nachteilig für die Unternehmerinnen und Unternehmer aus.

Wichtig für Unternehmer und Steuerberater: Seit dem 1. Januar 2009 sind auch bei Entgeltmeldungen an die Rentenversicherung die Daten zur Unfallversicherung anzugeben (DEÜV). Daraus wird die Rentenversicherung ab 2010 einen maschinellen Entgeltnachweis erzeugen und an die BGW übermitteln. Für Unternehmer entfällt aber erst ab 2012 (Meldejahr 2011) die Pflicht zur Abgabe des Entgeltnachweises an die BGW. Bis dahin müssen sie also doppelt melden.

Meldung bei der BGW online möglich

Die Daten können der BGW auch online gemeldet werden – dazu ist lediglich die individuelle Identifikationsnummer (PIN) nötig. Diese steht auf dem Entgeltnachweis-Formular über der Anschrift. Auch Korrekturmeldungen sind mit der PIN möglich.

Daten für die DEÜV-Meldung

Die Rentenversicherung benötigt von den Unternehmen folgende Daten:

  1. Betriebsnummer der BGW (BBNR-UV = 15186676)
  2. Kundenbeziehungsweise Mitgliedsnummer
  3. den oder die Strukturschlüssel (Gefahrtarifstellen)
  4. Arbeitsentgelt je Strukturschlüssel/ Gefahrtarifstelle
  5. Arbeitsstunden je Strukturschlüssel/ Gefahrtarifstelle
  6. Anzahl der Versicherten im Umlagejahr

Die Punkte 1 bis 3 lassen sich dem Anschreiben zum Entgeltnachweis entnehmen.

Wertguthaben richtig melden

Wird Arbeitsentgelt zunächst nicht ausgezahlt, sondern in ein Wertguthaben eingebracht, gelten ab 1.1.2010 Änderungen: Dieses Arbeitsentgelt ist zu dem Zeitpunkt im BGW-Entgeltnachweis und bei der DEÜV-Meldung anzugeben, zu dem es erarbeitet wurde. Wird das Wertguthaben als Zeitguthaben geführt, gilt dabei der Wert der Arbeitszeit beim Einbringen in das Wertguthaben.

  • Formularanforderung und weitere Informationen:

  • BGW, Bereich Unternehmerbetreuung, Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg
  • Servicetelefon (01803) 670 671 (dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute)
  • Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Entgeltnachweis. Dort finden Sie auch den Online-Entgeltnachweis.

Autor(en): Anreas Dietzel

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