BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2010
Arbeitsschutz-Betreuung melden
Arbeitgeber tragen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Unterstützt werden sie von Arbeitsschutzexperten. Oft wird jedoch vergessen, die Berufsgenossenschaft über die Betreuung zu informieren.

Der Gesetzgeber hat die Arbeitsschutz-Betreuung festgeschrieben: Jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, muss sich von Experten beraten lassen. Dies sind zum einen Betriebsärzte, zum anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Bei der Auswahl der passenden Betreuungsform bietet die BGW Arbeitgebern Beratung und Hilfe an.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die BGW informieren, wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb organisiert ist. Dazu genügt es, entweder den ausgefüllten Meldebogen, eine Kopie des gültigen Betreuungsvertrags oder eine formlose Erklärung zur Durchführung der Betreuung einzureichen.
Wer die gewählte Betreuung noch nicht an die BGW gemeldet hat, sollte dies jetzt tun. Arbeitsschutz kommt letztlich allen zugute: Nur gesunde Mitarbeiter sichern langfristig den Erfolg des Unternehmens.
- Bitte beachten Sie unsere Informationen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Dort steht auch eine Faxvorlage für den Meldebogen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung, Faxnummer für die Meldung: (040) 202 07-934.
Autor(en): BGW


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