BGW mitteilungen - Ausgabe 4/2009
Gefährdungsbeurteilung ist einklagbar
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Beschäftigte können ihren Anspruch darauf einklagen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt hat (Urteil vom 12.08.2008, 9 AZR 1117/06). Allerdings haben sie keinen Anspruch auf bestimmte Kriterien und Methoden der Gefährdungsbeurteilung – hier hat der Arbeitgeber Handlungsspielraum.

Das Urteil hebt die Schlüsselrolle der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitsschutz hervor. Das BAG bestätigte dabei ausdrücklich die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung, die es schon in früheren Urteilen herausgestellt hatte.
Weitere Informationen
Wie eine Gefährdungsbeurteilung systematisch durchgeführt werden kann, erklärt die Website der BGW in der Rubrik Gefährdungsbeurteilung – mit vielen Materialien.
Autor(en): BGW


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