BGW mitteilungen - Ausgabe 3/2009

Versicherung

Outsourcing: BGW informieren

Zunehmend gliedern Unternehmen ihre Servicebereiche wie Kantine, Fuhrpark oder Gebäudereinigung in Gesellschaften in eigener Rechtsform aus.

Welcher Unfallversicherungsträger ist dann für diese Gesellschaften zuständig?

Je nach Konstellation können verschiedene Träger infrage kommen. Da die Servicegesellschaften jedoch weiterhin eng mit dem Unternehmen verbunden sind und fast ausschließlich Aufgaben im bisherigen Rahmen wahrnehmen, bleibt häufig die Zuständigkeit der BGW bestehen.

Um diese Fragen frühzeitig zu klären, sollte die BGW bereits vor einer Umstrukturierung beziehungsweise vor der Meldung an das Gewerbeamt informiert werden.

Autor(en): Daniela Schmahl

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