BGW mitteilungen - Ausgabe 3/2009
Beitragszuschläge für Versicherungsfälle
Wer auf Prävention setzt, kann bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bares Geld sparen.

Unternehmen, die anzeigepflichtige Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten von Beschäftigten gemeldet haben, erhalten einmal im Jahr – diesmal im September – einen Bescheid über Beitragszuschläge. Abgerechnet werden dabei Versicherungsfälle des vergangenen Jahres, in Einzelfällen auch noch aus Vorjahren.
Die Höhe der jeweiligen Beitragszuschläge reicht je nach Schwere des Versicherungsfalls von 75 bis zu 750 Euro. Keine Zuschläge entstehen zum Beispiel bei Wegeunfällen und solchen, die auf höhere Gewalt oder alleiniges Verschulden betriebsfremder Personen zurückzuführen sind.
Prävention lohnt sich
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Unternehmen, die Zeit und Geld in Prävention investieren, auch Vorteile auf der Beitragsseite entstehen. Die genaue Ausgestaltung ist den einzelnen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung überlassen.
»Selbstbeteiligung« – niedrige Beiträge für alle
Die BGW hat sich für die Erhebung von Zuschlägen zum Beitrag entschieden. Das garantiert einen geringen Verwaltungsaufwand und so werden nur die Unternehmen belastet, bei denen es tatsächlich zu einem Versicherungsfall kam. Alle anderen profitieren durch die zusätzlichen Einnahmen der BGW von niedrigeren Beiträgen.
Der Zuschlag lässt sich mit der Selbstbeteiligung bei einer privaten Kasko-Versicherung vergleichen. Über diese begrenzte Beteiligung am Risiko wird für den Versicherungsnehmer ein insgesamt günstigerer Jahresbeitrag erreicht. Genau das ist auch das Ziel der BGW: möglichst geringe Beiträge im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen.
- Für weitere Auskünfte erreichen Sie den Bereich Unternehmerbetreuung der BGW am besten montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr. Telefon (01803) 67 06 71 (9 Cent pro Minute, für Anrufe aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten)
- Allgemeine Informationen finden Sie in unserer Rubrik Beiträge.
Autor(en): Wiebke Grahl


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