BGW mitteilungen - Ausgabe 2/2009
Unfallversicherung bestätigt
Das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland ist mit dem Europarecht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Knapp 100 Unternehmer hatten gegen die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften geklagt: Das Monopol der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stelle einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und das europäische Wettbewerbsrecht dar. Das Landessozialgericht Sachsen hatte die Frage dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt, nachdem alle anderen Gerichte einschließlich des Bundessozialgerichts bei ihnen anhängige Klagen bereits abgewiesen hatten.
Die Richter in Luxemburg urteilten nun, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung keine Unternehmen im Sinne des Europarechts seien. Die Pflichtmitgliedschaft verstoße daher nicht gegen die Rechtsnormen des Binnenmarkts und die Wettbewerbsbestimmungen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern zusammen über 70 Millionen Menschen gegen Unfälle bei der Arbeit, im Ehrenamt sowie gegen Berufskrankheiten. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungszweigen wird die Unfallversicherung ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Diese werden im Gegenzug von der Haftung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten freigestellt.
Autor(en): DGUV


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