BGW mitteilungen - Ausgabe 2/2009

Versicherung

Neue Versicherungssummen

Ein zentraler Wert in allen Zweigen der Sozialversicherung ist die sogenannte Bezugsgröße, die aus dem Durchschnittsentgelt abgeleitet wird. Durch ihre Anpassung haben sich jetzt Änderungen für versicherte Unternehmer ergeben.

In der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt die Bezugsgröße unter anderem

  • die Pflichtversicherungssumme für gesetzlich und satzungsgemäß versicherte Unternehmer und
  • die Mindestversicherungssumme für freiwillig Versicherte.

Änderungen dieser Versicherungssummen haben Einfluss auf die Geldleistungen im Versicherungsfall und auf die Beitragshöhe.

Durch die diesjährige Anpassung der Bezugsgröße für die alten Bundesländer erhöhten sich hier zum 1. Januar 2009 die Pflicht- und Mindestversicherungssummen von 18.000 Euro auf 19.000 Euro. In den neuen Bundesländern bleiben die Versicherungssummen unverändert bei 16.000 Euro, eine Anpassung erfolgte zuletzt im Jahr 2007.

Notwendige Änderungen in den Versicherungen wurden automatisch vorgenommen: Bei der BGW versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer müssen nichts veranlassen.

Autor(en): Andreas Dietzel

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