BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2009
Stichtag 11. Februar: Entgeltnachweis einreichen!
Ende letzten Jahres haben die bei der BGW versicherten Unternehmen wieder den jährlichen Nachweisbogen zur Beitragsberechnung erhalten. Dieser Entgeltnachweis muss bis zum 11. Februar ausgefüllt zurückgeschickt werden.

Achtung: Fehlt der Nachweis, muss die BGW die Entgelte der Versicherten schätzen – das wirkt sich in der Regel nachteilig für den Unternehmer aus.
Die Daten können auch online bei der BGW gemeldet werden – dazu ist lediglich die individuelle Identifikationsnummer (PIN) nötig. Diese steht auf dem Entgeltnachweis-Formular über der Anschrift. Auch Korrekturmeldungen sind mit der PIN möglich.
Das Formular für den Entgeltnachweis kann bei der BGW, Bereich Unternehmerbetreuung, Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg, und über das Servicetelefon (01803) 67 06 71 angefordert werden (9 Cent pro Minute, für Anrufe aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten). Das Formular können Sie auch als PDF herunterladen.
Autor(en): Andreas Dietzel

