BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2009
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesunde Mitarbeiter – gesunde Betriebe
Erst die Arbeitskraft der Beschäftigten führt ein Unternehmen zum Erfolg. Fallen sie länger aus, stellt das alle Beteiligten vor Probleme. Mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement können Betriebe gegensteuern.

Arbeitgeber sind mittlerweile gesetzlich aufgefordert, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 84 [2] Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX). Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – egal ob ununterbrochen oder in mehreren Einzelzeiträumen. Was kann für ihre Gesundheit am Arbeitsplatz getan werden, wie kann ihr Arbeitsplatz gesichert werden? Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient dazu, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen.
Kurze Wege, zufriedene Mitarbeiter
Dahinter steht der Gedanke, dass ein systematisches Vorgehen anstelle reiner Einzelfallentscheidungen Transparenz schafft und vor allem Wege verkürzt. Natürlich geht es darum, individuell die bestmögliche Lösung zu finden – aber wer wann mit wem spricht, lässt sich festlegen. Auf diese Weise können auch erforderliche Leistungen von Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit schneller zugänglich gemacht werden. Bei den Lösungsmodellen ist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Flexibilität gefordert: Infrage kommen beispielsweise eine stufenweise Wiedereingliederung des Beschäftigten, Schulungsmaßnahmen oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes.
Die Arbeitnehmer profitieren vom betrieblichen Eingliederungsmanagement nicht nur mit Blick auf ihre Gesundheit: Sie können schneller wieder voll in den Beruf einsteigen und müssen sich keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Auch für den Arbeitgeber rechnet sich sein Engagement: Er sichert dauerhaft Arbeitskraft und Know-how der Beschäftigten und fördert deren Motivation.
Individuelle Lösung finden
Wie ein erfolgreiches Eingliederungsmanagement gestaltet ist, wird sich jedoch vom Großunternehmen bis zum Kleinbetrieb ganz unterschiedlich darstellen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass neben dem Betroffenen und dem Arbeitgeber auch der Betriebs- oder Personalrat und, wenn nötig, die Schwerbehindertenvertretung ins Boot geholt werden. Je nach Einzelfall können weitere Beteiligte hinzukommen, zum Beispiel Vertreter der Kostenträger oder Arbeitsschutzexperten.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Initiative »job – Jobs ohne Barrieren« erprobt, was wesentliche Erfolgsfaktoren für das Eingliederungsmanagement sind. Eines wurde ganz deutlich: Es gibt kein allgemeingültiges Rezept. Jedes Unternehmen muss an die eigene Unternehmenskultur, die vorhandenen Strukturen und den bisherigen Umgang mit dem Thema Krankheit anknüpfen. Das gilt auch für den Fall, dass eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen wird: Standardvorlagen helfen nicht weiter, sie müssen individuell angepasst werden.
Vertrauen schaffen, Rollen klären
Erst wenn die Mitarbeiter dem betrieblichen Eingliederungsmanagement vertrauen und es annehmen, kann es auch erfolgreich durchgeführt werden. Wesentlich dafür ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema Datenschutz. Es muss sichergestellt sein, dass persönliche Daten vertraulich sind und bleiben.
Weiterhin müssen die Rollen der Akteure geklärt werden. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, und das heißt vor allem, dass er – gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat – ein geeignetes Verfahren sicherzustellen hat. Anders sieht es allerdings bei der Frage aus, wer denn nun als »Lotse« die Mitarbeiter tatsächlich durch das betriebliche Eingliederungsmanagement begleitet. Hier kommt es darauf an, keine zusätzlichen Hemmschwellen aufzubauen. Wichtig ist außerdem, dass der- oder diejenige Kenntnisse im Sozialversicherungssystem und eine hohe Beratungskompetenz aufweist. Vielleicht gibt es eine gute interne Lösung, es kann aber auch externe Unterstützung eingeholt werden. Ganz auslagern lässt sich das Eingliederungsmanagement jedoch nicht, schließlich steht der Arbeitgeber in der Verantwortung und muss auch die Lösung für den jeweiligen Mitarbeiter mittragen.
Und noch etwas darf nicht vergessen werden: die Kommunikation. Wer wird wann angesprochen? Wie ist der Datenschutz geregelt? Die Mitarbeiter müssen über die Abläufe informiert sein, um das Angebot nutzen zu können. Wo kontinuierlich die Trommel für das betriebliche Eingliederungsmanagement gerührt wird, hat es auch eine gute Chance auf Erfolg.
Erfahren Sie mehr über das von der BGW durchgeführte Projekt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement in Krankenhäusern – Thema auf dem bgwforum 2009
Was Krankenhäuser wissen müssen und welche Möglichkeiten sie haben, um ein erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement aufzubauen, ist auch Thema auf dem bgwforum 2009. Vom 8. bis zum 10. September 2009 dreht sich auf dem Fachkongress alles um den Gesundheitsschutz in Krankenhaus und Klinik. Vorgestellt werden unter anderem die Erfahrungen der BGW in Modellprojekten zum Eingliederungsmanagement sowie praktische Unterstützungsangebote der BGW für die Unternehmen.
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Autor(en): Markus Taddicken


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