BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2009

Kleinbetriebe

Arbeitsschutz wird zur Chefsache

Foto: Apotheker bespricht mit drei Mitarbeitern Fragen zum Arbeitsschutz. Unternehmer in Kleinbetrieben organisieren ihr eigenes Sicherheitsmanagement.

Unternehmer in Kleinbetrieben können mit der Alternativbetreuung Gestaltungsspielraum im Arbeitsschutz gewinnen.

Wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, muss sein Unternehmen von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen lassen. Das fordert die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2. Doch in Kleinbetrieben hat der Chef die Wahl: Bei maximal 50 Beschäftigten stehen ihm grundsätzlich zwei Betreuungsvarianten zur Verfügung (siehe Tabelle). Die Varianten hängen von der Betriebsgröße ab, eine davon ist aber in jedem Fall die sogenannte Alternativbetreuung – sie setzt auf die Eigenverantwortung des Unternehmers.

Schulung für den Unternehmer

Der Grundgedanke: Inhaber von Kleinbetrieben haben eine besondere Nähe zu ihrem Betrieb und ihren Mitarbeitern. Sie sind die besten Experten für die Betriebsabläufe. Bei der Alternativbetreuung stellen sie deshalb selbst fest, was zu tun ist und wann sie Unterstützung benötigen. Das nötige Fachwissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erarbeiten sie in Unternehmerschulungen. Insgesamt sechs Lehreinheiten à 45 Minuten sind zu absolvieren, später folgen regelmäßige Auffrischungen.

Bei besonderen Anlässen wie zum Beispiel der Betriebsgründung oder der Umgestaltung von Arbeitsplätzen muss weiterhin der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung aber nur bei Bedarf. Die Alternativbetreuung ist damit besonders flexibel und lässt dem Unternehmer Gestaltungsspielraum.

Angebot läuft über Kooperationspartner der BGW

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass eine Dach- oder Standesorganisation die alternative Betreuung in Zusammenarbeit mit der BGW organisiert – das ist bei Ärzten, Apothekern und Friseuren bereits in vielen Regionen der Fall. Aber auch gleichwertige Angebote mit anerkennungsfähigen Seminaren von kooperierenden Dienstleistern auf dem freien Markt können wahrgenommen werden.

Ob die Alternativbetreuung infrage kommt, hängt letztlich von der betrieblichen Situation und Interessenlage ab: Wie viel Eigenleistung kann der Unternehmer erbringen? Wie wichtig ist ihm die regelmäßige Vor-Ort-Betreuung? Wie schätzt er den Betreuungsbedarf ein? Wie viele Beschäftigte gibt es, wie viele davon sind Teilzeitkräfte?

Für Fragen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (weitere Informationen auf dieser Website: BuS-Betreuung) hat die BGW ein zentrales Servicetelefon eingerichtet: (01805) 24 26 27 (14 Cent pro Minute, für Anrufe aus Mobilfunknetzen können abweichende Tarife gelten).

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Überblick

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung

Alternative bedarfsorientierte Betreuung

"Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung"

"Regelbetreuung"

"Alternativbetreuung"

in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten*

in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten* – Pflicht für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern*

in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten*

Grundbetreuung ...
Zur Grundbetreuung gehört die Unterstützung des Unternehmers bei der Gefährdungsbeurteilung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt

Betreuung mit festen jährlichen Mindesteinsatzzeiten
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit werden mit festen jährlichen Mindesteinsatzzeiten verpflichtet. Die Zeiten richten sich nach der Zahl der Beschäftigten. Sie sind in der BGV A2 verbindlich vorgegeben.

Unternehmerschulung ...
Der Unternehmer qualifiziert sich in Schulungen und organisiert sein eigenes Sicherheitsmanagement.

... und anlassbezogene Betreuung
Danach erfolgt eine Fachberatung bei Bedarf und bei besonderen Anlässen.

... und bedarfsorientierte Betreuung
Danach erfolgt eine Fachberatung bei Bedarf und bei besonderen Anlässen.

*Wie ermittle ich die Beschäftigtenzahl?
Grundsätzlich gilt bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung: Beschäftigtenzahl = Kopfzahl. Ausnahme ist der 10-Beschäftigte-Grenzwert für die Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung. Um Benachteiligungen zu vermeiden, werden hier Teilzeitbeschäftigte anteilig bewertet.

Zu den Beschäftigten zählen neben Voll- und Teilzeitkräften auch Aushilfen, geringfügig
Beschäftigte, Ein-Euro-Jobber, SAM- und ABM-Kräfte sowie Auszubildende.

Was die Kooperationspartner sagen: Ärztekammer Schleswig-Holstein

Die BGW bietet die Alternativbetreuung unter anderem in Kooperation mit Dach- und Standesorganisationen in verschiedenen Branchen an. Zu den Partnern gehört auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Dr. Elisabeth Breindl ist dort als Ärztliche Geschäftsführerin für die Fort- und Weiterbildung zuständig. Sie sieht in der Alternativbetreuung vor allem den Vorteil, dass die Eigenverantwortlichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gestärkt wird: »Hierbei wird das durch die Ausbildung vorhandene Wissen sowie das besondere Wissen um den eigenen Betrieb genutzt. Ein weiterer Vorteil ist sicherlich, dass durch die Fachkundige Stelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein zu jeder Zeit sichergestellt ist, dass eine Ansprechperson für Fragen und akut auftretende Probleme zur Verfügung steht.«

Die Unternehmer müssten dabei den Aufwand nicht fürchten, wenn sie sich selbst für das Thema Arbeitsschutz qualifizierten, so Breindl weiter. »Die Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist immer, bei jeder Betreuungsform, beim Praxisinhaber. Dieser Verantwortung kann er nach den entsprechenden Schulungen, Fortbildungen und den möglichen Hilfestellungen durch die Fachleute unserer Fachkundigen Stelle viel eher gerecht werden. Vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung sind Vertragsärztinnen und -ärzte gezwungen, ein Qualitätsmanagement durchzuführen, zu dem auch die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Fragen gehören, so dass es in diesem Zusammenhang zu einem Synergieeffekt kommen kann.«

Arbeitsschutz wird zur Chefsache: Hilfen für Kleinbetriebe online testen

Was kommt auf den Unternehmer zu, der sich für die Alternativbetreuung entscheidet? In welche Themen muss er sich einarbeiten? Einen guten Überblick und viele Praxistipps für Kleinbetriebe bietet unsere Website. Alle Materialien stehen in der Rubrik »Gesund und sicher arbeiten« zur Verfügung.

  • Die »Sicheren Seiten« dienen als grobe Richtschnur für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie liegen derzeit für die Bereiche Humanmedizin, Friseurhandwerk, Pharmazie und Pflege vor und werden nach und nach für weitere Branchen ergänzt.
  • In den »Arbeitshilfen« finden Unternehmer Formblätter, mit denen sie Arbeitsschutzmaßnahmen systematisch umsetzen und zugleich ihre Dokumentationspflichten erfüllen können. Die Formblätter lassen sich herunterladen, am Computer ausfüllen und abspeichern sowie ausdrucken. Die Formblätter sind für alle Branchen geeignet.

Autor(en): Sandra Bieler, Anja Hirschberger

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