BGW mitteilungen - Ausgabe 1/2009
Der Arbeitsschutz-Profi
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kennt sich aus mit Anlagensicherheit und persönlicher Schutzausrüstung. Sie weiß, wo Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten lauern. Auf ihren Rat kann der Unternehmer zählen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz weist ihr eine wesentliche Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet qualifizierte Beratung für den Unternehmer und für seine Beschäftigten.
Die Aufgaben
Von der Beschaffung technischer Arbeitsmittel bis zur Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze bringt die »FASi«, wie sie oft abgekürzt wird, ihr Expertenwissen ein. Insbesondere unterstützt sie den Unternehmer bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Bei einer Begehung prüft sie Arbeitsplätze und Betriebsanlagen mit Blick auf die gültigen Sicherheitsstandards. Begutachtet werden zum Beispiel die Wartungsintervalle an vorhandenen Feuerlöschern und die Kennzeichnung von Rettungs- und Fluchtwegen. Sollten der Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei Defizite auffallen, macht sie Vorschläge, wie diese behoben werden können.
Kurz gesagt: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt immer dann ins Spiel, wenn professionelle Unterstützung gefragt ist. Durch ihre Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen hinterfragt sie mit der nötigen Distanz, was im Arbeitsalltag die Gesundheit der Beschäftigten gefährden könnte.
Die FASi ist Ansprechpartner für alle im Betrieb, deshalb sollten die Mitarbeiter natürlich stets wissen, wer ihnen bei Bedarf zur Seite steht. Die Fachkraft arbeitet dabei Hand in Hand mit dem Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsrat beziehungsweise der Personalvertretung.
Wann genau der Expertenrat eingeholt werden sollte, beschreibt die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2. Diese regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und legt unter anderem die Einsatzzeiten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit fest. Dem Unternehmer stehen dabei je nach Betriebsgröße verschiedene Betreuungsmodelle offen. Grundsätzlich muss jedoch eine Betreuung bei bestimmten Anlässen sowie bei Bedarf sichergestellt sein.
Die Voraussetzungen
Unternehmer haben die Wahl: Sie können sich intern oder extern betreuen lassen. Eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich jedoch in der Regel erst für größere Betriebe. Der Unternehmer kann deshalb externe Fachkräfte verpflichten, zum Beispiel einen sicherheitstechnischen Dienst oder eine freiberuflich arbeitende Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung darf nur von Personen durchgeführt werden, die neben der beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister eine zweijährige praktische Tätigkeit in ihrem Beruf sowie einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang absolviert haben.
Der Unternehmer muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen und er muss sie allen Mitarbeitern bekannt geben, zum Beispiel durch einen entsprechenden Aushang.
Informieren Sie sich weiter über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und insbesondere die Möglichkeit der Alternativbetreuung in Kleinbetrieben.
Autor(en): Anja Hirschberger


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