BGW mitteilungen - Ausgabe 4/2008
GHS bringt neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Giftig, ätzend, leichtentzündlich – beim Umgang mit vielen Stoffen ist Vorsicht geboten. Jetzt sollen diese Chemikalien erstmals weltweit einheitlich eingestuft und gekennzeichnet werden.

Noch ist es wenig bekannt, aber bei der Gefahrstoffkennzeichnung stehen wichtige Änderungen bevor: Das Stichwort lautet »GHS« und bezeichnet ein neues Kennzeichnungssystem der Vereinten Nationen, das voraussichtlich am 1. Dezember 2008 auch in Europa in Kraft treten wird.
GHS steht für »Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals« – dieses »global harmonisierte System« zielt darauf ab, die Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe weltweit zu vereinheitlichen. Damit werden auch die bisher unterschiedlichen Vorgaben für den Umgang mit Gefahrstoffen und den Transport von Gefahrgütern angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
- Neue Symbole lösen die alten Gefahrensymbole ab. Dabei ändern sich nicht nur einige Piktogramme – auch die bisherigen orangefarbenen Quadrate werden verschwinden. Die Warnsymbole stehen in Zukunft in auf den Kopf gestellten Quadraten mit rotem Rand auf weißem Hintergrund.
- 28 Gefahrenklassen treten an die Stelle der 15 bisherigen Gefahrenmerkmale. Die Gefahrenklassen beschreiben physikalische Gefahren (zum Beispiel »explosiv«), Gesundheits- (»akut toxisch«) und Umweltgefahren (»gewässergefährdend«). Sie werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Gefährdungspotenzial noch einmal in bis zu fünf Gefahrenkategorien unterteilt.
- Neu sind auch die beiden Signalwörter »Gefahr« für eine größere und »Warnung« für eine geringere Gefährdung.
- Das Kennzeichnungssystem bringt weitere Änderungen mit sich: Die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge werden spezifischer. An die Stelle der R-Sätze treten die Gefahrenhinweise, wie zum Beispiel »Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen«. Sicherheitshinweise ersetzen die bisherigen S-Sätze und geben Hinweise zu Vorsorgemaßnahmen, Lagerung oder Entsorgung.
- Da sich außerdem einzelne Einstufungsgrenzen ändern, wird es zu Umstufungen von Stoffen kommen, unter anderem von gesundheitsschädlich zu giftig.
Anpassungen im Betrieb nötig
Die Vereinheitlichung beseitigt Verwirrungen, die im internationalen Handel durch zum Teil bis zu sechs unterschiedliche Kennzeichnungen für ein- und denselben Stoff auftreten konnten. Deshalb ist GHS insgesamt als Gewinn für den Arbeitsschutz zu sehen. Als Folge von GHS müssen nun die entsprechenden Regelwerke weitgehend geändert, zum Teil auch außer Kraft gesetzt werden.
In den Betrieben ist in den nächsten Jahren ein Umlernen im Gefahrstoffwissen gefordert. Die Änderungen werden sich auswirken auf:
- Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
- Gefährdungsbeurteilungen
- Gefahrstoffverzeichnis
- Betriebsanweisungen
- Explosionsschutzdokument
- Tätigkeiten, Lagerung, Abgabe an Dritte
Für die betriebliche Arbeitsschutzorganisation bedeutet das insbesondere, dass der Schulungsbedarf bei den jeweiligen Anwendern erfasst und abgedeckt werden muss. Unterweisungsmaterialien wie Betriebsanweisungen sind zu überarbeiten. Auch die innerbetriebliche Kennzeichnung muss angepasst werden. Besonders betroffen sind Apotheken, die ihre Standgefäße kennzeichnen müssen.
Angesichts der vorgesehenen Übergangsfristen können die Betriebe jedoch alle Vorbereitungen in Ruhe treffen .
Weitere Informationen:
Einen guten Überblick gibt die Broschüre des Umweltbundesamts »Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS – kurz erklärt«.
Die BG Chemie bietet Plakate unter anderem mit einer Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Gefahrenkommunikation an. Auch Nichtmitgliedsbetriebe können bis zu drei Plakate kostenlos bestellen.
Das sollten Unternehmer wissen:
Ab wann gelten die neuen Vorgaben zur Gefahrstoffkennzeichnung?
Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe, ab 1. Juni 2015 auch Gemische (bisher: Zubereitungen) nach GHS gekennzeichnet werden, erlaubt ist dies aber schon ab dem 1. Dezember 2008 (nach Inkrafttreten der Verordnung).
Das Europäische Parlament hat das neue Kennzeichnungssystem am 3. September 2008 verabschiedet. Die europäische Verordnung (»Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures«, kurz CLP) ist damit auf den Weg gebracht (Stand: Oktober 2008).
Muss ich als Unternehmer jetzt sofort aktiv werden?
Angesichts der Übergangsfristen ist für Anwender keine Hektik nötig – allerdings wird es in jedem Fall zu dem neuen Kennzeichnungssystem kommen. Deshalb sollten sich Unternehmer frühzeitig mit den Hauptpunkten der Neuregelung vertraut machen. (Hersteller handeln möglichst bald.)
Sprechen Sie Ihre Arbeitsschutzexperten an und erfassen Sie gemeinsam den Handlungsbedarf. Wo müssen betriebliche Kennzeichnungen und Unterweisungsmaterialien angepasst werden? Wer ist dafür zuständig? Legen Sie einen Zeitplan für die nötigen Schulungen fest.
Autor(en): Dr. Gabriele Halsen


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