Unfälle & psychische Beeinträchtigungen

Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und auch psychische Beeinträchtigungen durch schwerwiegende Ereignisse fallen unter den Versicherungsschutz der BGW.

Versichert: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und mehr

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleiden, insbesondere Unfälle von Beschäftigten bei der Arbeit. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Wegeunfälle. Diese ereignen sich auf dem Weg zur versicherten Tätigkeit oder auf dem Rückweg. Auch bei psychischen Beeinträchtigungen durch schwerwiegende Ereignisse wie etwa nach Unfällen helfen wir.

Was tun, wenn etwas passiert ist?

Handeln Sie im Fall der Fälle schnell. Lassen Sie sich bei einem Arbeitsunfall professionell helfen: Nutzen Sie die Unterstützung der Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist umgehend zu informieren. Hat ein Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod der versicherten Person zur Folge, ist eine Unfallanzeige zu erstatten (binnen drei Tagen nach dem Unfall).

Unternehmen sind verpflichtet, einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall zu melden, wenn eine versicherte Person so verletzt wird, dass sie für mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Auch beim Tod einer versicherten Person ist eine Meldung abzugeben.