Eine Hand wird in Abwehrhaltung gehoben. (Schwarz-weiß-Bild)

Umgang mit Gewalt Aggressionen und Übergriffe verhindern ‒ Betroffenen helfen

Alle Beschäftigten haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen. Leider kommt es gerade dort, wo Menschen für andere Menschen tätig sind, häufiger zu Übergriffen - verbal wie körperlich.

Was können Betriebe tun, um Risiken zu minimieren? Handlungshilfen und weitere Angebote der BGW unterstützen sie dabei, eine Strategie zur Gewaltprävention und Nachsorge zu entwickeln und umzusetzen. In jedem Fall muss die Hilfe für Betroffene gesichert sein. Sie können auch auf die BGW zählen: Denn bei einem Übergriff auf Beschäftigte - egal ob am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin - handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

Hintergrundinformationen

Wie entsteht Gewalt? Wie oft kommt es zu Übergriffen? Welche Folgen haben sie für Betroffene?

Strategie: Hinschauen und handeln

Herausforderndes Verhalten, Aggression, tätlicher Übergriff: Immer wieder werden Beschäftigte in ihrem Arbeitsumfeld mit verschiedenen Ausprägungen von Gewalt konfrontiert. Häufiger betroffen sind beispielsweise Pflege- und Betreuungsberufe, Tätigkeiten in den Bereichen Jugendhilfe oder Psychiatrie sowie ganz allgemein Not- und Bereitschaftsdienste, Nachtschichten sowie Einzelarbeitsplätze.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, Gefährdungen vorzubeugen sowie Beschäftigten beizustehen. Unterstützung für Betriebe und Betroffene kommt von der BGW.

Die zentrale Handlungshilfe für Ihr Unternehmen:

Mehr erfahren auf unseren Veranstaltungen

Die BGW-Veranstaltungen (darunter die Reihen BGW forumBGW trialog Dresden, Sifa-Fachtagung) bieten regelmäßig Vorträge, Workshops und Aktionen zum Themenfeld Gewalt.