So erstellen Sie die Gefährdungsbeurteilung Systematisch in sieben Schritten vorgehen

Systematisch Gefährdungen und Belastungen im Betrieb ermitteln, Arbeitsschutz­maßnahmen festlegen und umsetzen, auf Wirksamkeit prüfen und den Prozess fortschreiben.

Bild vergrößern Sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung illustriert in einem Kreisdiagramm.

Die Aufgaben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können an fachkundige Personen übertragen werden. Der Auftrag muss schriftlich erfolgen und Verantwortungsbereiche und Befugnisse konkret definieren. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung verbleibt allerdings immer bei der Unternehmensleitung.

Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt. Beraten lassen können Sie sich von der BGW oder auch von den zuständigen staatlichen Behörden.

Sofern es in Ihrer Einrichtung einen Betriebsrat beziehungsweise eine Mitarbeitendenvertretung gibt, ist diese über alle Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu informieren und zu entsprechenden Vorschlägen anzuhören. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat die betriebliche Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte. Beziehen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneter Weise in die Gefährdungsbeurteilung ein.

Handlungszyklus in sieben Schritten

Dokumentieren

Die schriftliche Dokumentation ist eine wertvolle Basis für die Sicherheit in Ihrer Organisation. Sie erleichtert es Ihnen und Ihrem Team, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine für die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen festzuhalten, und dient der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Dokumentationspflicht besteht nach § 6 (1) Arbeitsschutzgesetz.

Was soll eine Dokumentation enthalten?

Sie sollte das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung abbilden: Welchen Gefährdungen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgesetzt? Wie groß ist das Ausmaß der Gefährdungen? Ist das Risiko vernachlässigbar, kurzfristig akzeptabel oder nicht akzeptabel? Wie dringlich ist die Beseitigung der Gefährdungen? Sofort, kurz-, mittel, langfristig?

Ebenso die von Ihnen festgelegten Maßnahmen sind Bestandteile der Dokumentation: Welche Maßnahmen sind durchzuführen? Wer ist für die Durchführung verantwortlich? Bis wann sind die Maßnahmen zu realisieren? Und das Ergebnis Ihrer Überprüfung: Wie wirksam sind die durchgeführten Maßnahmen? Was muss zusätzlich veranlasst werden?

In welcher Form muss die Dokumentation vorliegen?

Die Dokumentation muss in schriftlicher Form erfolgen. Prüfen Sie, welche Angaben zu Gefährdungen Sie bereits zu anderen Anlässen gemacht haben, und verweisen Sie gegebenenfalls darauf. Schreiben Sie die Dokumentation im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fort.