Teamleiterin in weißer Bluse steht mit verschränkten Armen zufrieden blickend in hell erleuchtetem Gang.

Gefährdungsbeurteilung

Vollen Einsatz für Ihre Kunden und Kundinnen, für Ihre Patientinnen und Patienten bringen – drauf legen Sie Ihren Fokus. Und wie steht es dabei um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Sicheres und gesundes Arbeiten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Motivation und Leistungsfähigkeit im Team.

Gefährdungen kennen und einschätzen

Der berufliche Alltag kann auch Gefährdungen und Belastungen mit sich bringen, die die Gesundheit in Mitleidenschaft ziehen. Diese gilt es zu beseitigen oder zumindest die Risiken zu minimieren. Die Arbeitsplätze sollen möglichst gesundheitsförderlich gestalten sein. Dazu müssen Sie die Gefährdungen und Belastungen kennen und einschätzen können.

Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig eine Gefährdungs­beurteilung vorzunehmen und als kontinuierlichen Verbesserung­sprozess weiterzuführen. Die "Grundsätze der Prävention" sind in der DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 100-001 detaillierter beschrieben.

Sicherheit und Gesundheit planen und managen

Die Gefährdungsbeurteilung ist Führungsinstrument und Planungsgrundlage für die betriebliche Organisation und Arbeitsabläufe. Geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden. Sie können Ausfallzeiten beim Personal verringern. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Reinigung und zur Desinfektion, arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Beschäftigten an, Prüffristen für Arbeitsmittel und Betriebsanweisungen. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen können die Motivation und Leistungsfähigkeit verbessern und zur Qualitätssicherung beitragen.

Gefährdungsbeurteilung: Wer ist beteiligt?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder -ärztinnen beraten die Verantwortlichen bei der Gefährdungsbeurteilung. Gibt es im Unternehmen betriebliche Interessen­vertretungen? Dann sind diese ebenfalls einzubeziehen; ebenso der Arbeitsschutz­ausschuss (ab 20 Angestellten). Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneter Weise.

E-Learning: BGW-Lernportal

Unser kostenloser Online-Kurs Gefährdungsbeurteilung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Rahmen der alternativen, bedarfsorientierten Betreuung.